Harsche Kritik am geplanten Austausch von Biologika in der Apotheke kommt vom Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (BNG). „Außer Kontrolle: Biosimilarabgabe in der Apotheke“, warnen die Mediziner. Tatsächlich geht es ihnen wohl aber auch um Geld.
„Jetzt ist es amtlich: Apotheker sollen eigenmächtig ärztlich verordnete Medikamente durch Billigarzneien ersetzen dürfen“, schreibt der BNG zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) autauschbar zu machen. „Damit wird die sorgfältig abgestimmte Therapie von chronisch kranken Menschen aus rein fiskalischen Gründen in Frage gestellt.“
Völlig zu Unrecht wird die Regelung aus Sicht des Verbands als „bewährtes Instrument für Kosteneinsparungen“ bewertet. „Die Wirtschaftlichkeit bei der Verschreibung von Medikamenten zu beachten, gehört zu den Pflichten jedes Arztes“, so der BNG. „Verstöße werden mit Regressen in zum Teil exorbitanten Ausmaßen geahndet.“
Aber nicht nur das: Die „abgewogene, individuell verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Verordnung biologisch hergestellter Medikamente“ habe man gemeinsam mit den Kassen für die betroffenen Versicherten längst einvernehmlich in Sonderverträgen geregelt. „Mit diesen Verträgen kommen Krankenkassen und Ärzte ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine medizinisch angemessene und wirtschaftliche Verordnung nach“, betont der BNG-Vorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Die Tatsache, dass die neuen Regelungen zunächst nur sehr restriktiv auf spezielle Umstände zugeschnitten sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier ein fatales Signal für eine unsachgemäße, willkürliche Arzneimittelsubstitution gesetzt wird.“
Insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa habe es in der Vergangenheit wegen des Austauschs von Präparaten immer wieder Verunsicherungen gegeben. Daher hatte sich der Verband etwa mit der Techniker Krankenkasse (TK) bereits 2016 darauf verständigt, dass das jeweilige Original und die Biosimilars bei der Verordnung zu gleichen Teilen berücksichtigt werden sollen.
Ärzte, die dem Vertrag beigetreten sind, erhalten eine zusätzliche Vergütung für die engmaschige, leitliniengerechte Behandlung und die Verlaufskontrolle: Erfüllen sie die Quote, erhalten die Teilnehmer eine zusätzliche Vergütung. Müssen sie Patienten aus medizinischen Gründen anders behandeln, wirkt sich dies nicht vergütungsmindernd aus. Ein „intuitives Ampelschema“ zeigt dem Arzt an, ob die vereinbarte Verordnungsquote eingehalten wird.
Die TK profitiert von der beabsichtigten Erhöhung der Biosimilarquote von 67 Prozent für Patienten, die neu eingestellt werden. Die Quote wird über die Gesamtheit der teilnehmenden Ärzte ermittelt.
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