Darmerkrankungen

TK ködert Gastroenterologen

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) haben eine Vereinbarung geschlossen, um die Betreuungsqualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Biologika bei Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) zu verbessern. Ärzte, die dem Vertrag beitreten, erhalten eine zusätzliche Vergütung für die engmaschige, leitliniengerechte Behandlung und die Verlaufskontrolle. Die TK profitiert von der beabsichtigten Erhöhung der Biosimilarquote.

Die TK und der bng haben sich als Ziel darauf verständigt, dass das jeweilige Original und die Biosimilars bei der Verordnung zu gleichen Teilen berücksichtigt werden sollen. Dafür muss ihr Einsatz therapeutisch notwendig und angezeigt sein. Daraus ergibt sich laut TK eine Quote von 67 Prozent für Patienten, die neu eingestellt werden. Die Quote wird über die Gesamtheit der teilnehmenden Ärzte ermittelt.

Erfüllen sie die Quote, erhalten die Teilnehmer eine zusätzliche Vergütung. Müssen sie Patienten aus medizinischen Gründen anders behandeln, wirkt sich dies nicht vergütungsmindernd aus. Ein „intuitives Ampelschema“ zeigt dem Arzt an, ob die vereinbarte Verordnungsquote eingehalten wird.

„Durch den Vertrag ergeben sich Verbesserungsmöglichkeiten bei der Betreuung von Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Diese bedürfen einer intensiven Begleitung und engmaschigen Betreuung durch spezialisierte Ärzte", so Dr. Bernd Bokemeyer vom bng. „Diese spezialisierte Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen ist auch gerade vor dem Hintergrund notwendig, dass die verordneten Arzneimittel meistens hochwirksam, aber eben auch nicht frei von Nebenwirkungen sind."

„Mit dem Ampelschema schaffen wir für die teilnehmenden Ärzte eine einfache Übersicht zur Wirtschaftlichkeit der Biologika und wahren gleichzeitig ihre Therapiefreiheit“, so Daniel Cardinal, Bereichsleiter Versorgungsinnovationen bei der TK. „Biologika gehören zu den hochpreisigen Spezialpräparaten, die einen wesentlichen Kostenblock der Arzneimittelausgaben der TK ausmachen.“ Für den Einsatz der vom Vertrag umfassten Biologika und Biosimilars werden die Ärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung entlastet.

Laut bng führte die Wirtschaftlichkeitsproblematik in der Vergangenheit immer wieder zu Verunsicherungen in der Versorgung von CED-Patienten. „Wir sind froh, dass jetzt eine klare Vereinbarung vorliegt, die Kriterien für eine optimale Behandlung bei gleichzeitiger Beachtung der Wirtschaftlichkeit einvernehmlich festlegt und zugleich die Berücksichtigung individueller Besonderheiten ermöglicht“, so Tappe. „Wir gehen aber davon aus, dass andere Krankenkassen dem Beispiel bald folgen werden.“

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