Schweinegrippe

Versandapotheken wollen Impfstoff verteilen

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Deutschlands Versandapotheken wollen in die Verteilung des Impfstoffs gegen die Schweinegrippe einbezogen werden. Nach Ansicht des Branchenverbandes BVDVA ist die Verteilung der 50 Millionen Dosen ohne die Versandapotheken „kaum professionell zu realisieren“: Versandapotheken seien „in der Lage, große Kapazitäten kühlpflichtiger Medikamente zu lagern und gekühlt bis an den Bestimmungsort zu transportieren“, so BVDVA-Chef Christian Buse. „Bei stationären Apotheken ist das in der Regel nicht der Fall.“

Die Verteilung des Impfstoffes sei eine komplexe, logistische Herausforderung: Von den Herstellern müssten die Impfstoffe gekühlt an mehrere 1.000 Arztpraxen pro Bundesland verteilt werden. „Noch ist offen, wie dies geschehen soll. Hier könnten die Versandapotheken einen wichtigen Beitrag leisten, zumal die kleinste Packungseinheit 500 Impfungen enthält, eine Menge, die für eine Durchschnittspraxis zu groß ist und die demnach in kleinere Portionen aufgeteilt werden muss“, so Buse.

Erschwerend komme hinzu, dass der Impfstoff nicht in einzeln verpackten Fertigspritzen geliefert würde, sondern in zwei Komponenten, die in der Praxis gemischt werden müssen und nur 24 Stunden wirksam sind. „Auch hier besitzen Versandapotheken die notwendigen telefonischen Kapazitäten, um die Fragen der Ärzte zu beantworten“, so Buse. „Gleichgültig, für welchen Weg sich die Regierung entscheidet - sie sollte in ihre Überlegungen die Versandapotheken einbeziehen.“

Erst in der vergangenen Woche hatten die Pharmagroßhändler öffentlich angeboten, die Impfstoffe zu verteilen. In Notfallsituationen wie Pandemien könnten die vorhandenen Distributionskanäle schnell und effektiv von den Bundesländern für die medizinische Versorgung genutzt werden, warb der Branchenverband Phagro.

Details wollte der Phagro auf Nachfrage nicht verraten. Als Grundlage soll ein Modellvertrag zur Abgabe von antiviralen Arzneimitteln im Pandemiefall dienen, den die Großhändler vor zwei Jahren mit den Ländern im Zusammenhang mit der Vogelgrippe geschlossen hatten. Die Regelungen seien entsprechend der Besonderheiten bei der Distribution der Grippeimpfstoffe erweitert worden.

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