Unterschriften gegen e-Card

Unsinnig, teuer und gefährlich

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Die Kritik von Apothekern und Medizinern an der elektronischen Gesundheitskarte reißt nicht ab: In vielen deutschen Arztpraxen liegen Listen aus, auf denen Patienten gegen die Einführung der elektronische Gesundheitskarte (eGK) unterschreiben können. Das Bündnis „Stoppt die e-Card“ weist die Verbraucher mit den Flyern darauf hin, dass Krankheitsdaten in Zukunft „in zentralen Computern mit Internet-Anbindung“ gespeichert werden sollen. Das ganze Projekt sei „unsinnig, teuer und gefährlich“ heißt es in der Patienteninformation.

Das Bündnis, dem unter anderem die Freie Ärzteschaft, der Bundesverband der Ärztegenossenschaften und die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten angehören, fordert das „Recht auf Weiterverwendung der bisherigen Versichertenkarten“. Mit ihrer Unterschrift erklären die Patienten deshalb nicht nur, dass sie der geplanten Speicherung ihrer Krankheitsdaten „auf zentralen Computern außerhalb der Arztpraxis“ widersprechen, sondern auch die Absicht, die bisherige Versichertenkarte weiterhin zu nutzen.

Die Aktion sei bereits in den ersten zwei Tagen auf große Resonanz gestoßen, sagte eine Sprecherin der Freien Ärzteschaft gegenüber APOTHEKE ADHOC. Insgesamt hätten die Arztpraxen schon knapp 50 Listen mit jeweils 20 Unterschriften zurückgesendet. Auch telefonische Anfragen von Patienten seien bereits eingegangen. Der erste Zwischenstand der Unterschriftenaktion soll zum Bundesärztetag im Mai präsentiert werden. Im vergangenen Jahr hatte die Vertreterversammlung der Ärzte die eGK in der geplanten Form abgelehnt und wird sich in diesem Jahr erneut mit dem Thema beschäftigen.

Das Bündnis schreibt in seiner Patienteninformation, dass durch die zentrale Speicherung „schätzungsweise bis zu 2 Millionen Menschen aus dem gesamten Gesundheitsbereich Zugriff auf die Krankheitsdaten erhalten werden“ und schreibt: „Gläserne Bürger? Nein Danke!“. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen seit jeher im Zentrum der Kritik gegen die eGK. Die gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, hatte in der vergangenen Woche deshalb darauf hingewiesen, dass der Versicherte explizit in den Zugriff der Daten einwilligen muss. Die Bestätigung soll mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN), die er an einem Kartenterminal eingibt, erfolgen.

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