Bundesfinanzhof

Umsatzsteuer auf Rabatt

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Auf die Pharmaindustrie kommen möglicherweise Steuerzahlungen in Millionenhöhe zu: Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai entschied, müssen Pharmafirmen für die gezahlten Herstellerrabatte Umsatzsteuer abführen. Im Verfahren zwischen einem Unternehmen und dem zuständigen Finanzamt ging es um die Frage, ob der Herstellerrabatt ein Brutto- oder Nettobetrag ist.

Nach Sozialgesetzbuch müssen die Hersteller den Apotheken einen Abschlag in Höhe von 6 Prozent gewähren. Die Apotheken geben diesen Rabatt an die Krankenkassen weiter. Der Abschlag berechnet sich vom Netto-Preis ohne Umsatzsteuer. Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich auch bei dem Rabatt um einen Netto-Betrag - also ohne Umsatzsteuer - oder um einen Brutto-Betrag handelt.

Beispiel: Bei einem Arzneimittel zum Preis von 100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer von 19 Euro beträgt der Rabattbetrag vom Nettoabgabepreis 6 Euro. Wird der Rabatt als Nettowert berechnet, wäre der Hersteller demnach berechtigt, die Mehrwertsteuer von 19 Euro um insgesamt 1,14 Euro (6 x 0,19) zu kürzen. Für die Lieferung ergäbe sich somit eine Steuerschuld von 17,86 Euro.

Geht man von einem Brutto-Betrag aus, muss für den Rabatt vor Abzug die Umsatzsteuer abgerechnet werden. Die Steuerschuld mindert sich dann nur um 0,96 Euro, und dem Unternehmen bleibt eine Steuerschuld von 18,04 Euro.

Laut BFH ist der Rabatt ein Brutto-Betrag: Entscheidend sei, dass die Summe aus Netto-Entgelt und Steuer stets dem Bruttoverkaufspreis entsprechen müsse. Dies sei nur dann gewährleistet, wenn der Rabatt als Brutto-Betrag behandelt werde, begründete der BFH.

Die Folgen des Urteils sind unklar: Zwar ist die Finanzverwaltung berechtigt, die stets vorbehaltlich ausgestellten Umsatzsteuerbescheide zu korrigieren. Bei einer Verjährungsfrist von vier Jahren könnte der Staat von der Pharmaindustrie Nachzahlungen in Millionenhöhe verlangen.

Allerdings kann bei steuerverschärfenden Urteilen von einer Rückwirkung abgesehen werden. Ohnehin waren die meisten Hersteller nach Einschätzung von Branchenexperten vorsichtig und hatten in Erwartung der BFH-Entscheidung mit Brutto-Werten gerechnet oder Rücklagen gebildet.

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