Rabattverträge

Übergangslösung für NRW-Apotheken

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Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat mit der AOK Westfalen-Lippe eine Übergangsregelung vereinbart, bis rechtliche Klarheit über die AOK-Rabattverträge besteht. Demnach verpflichten sich die Apotheker, eines der 15 preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben, wenn kein Rabattvertrag vorliegt, erklärte AVWL-Vorsitzender Dr. Klaus Michels gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Seit Anfang des Jahres gelten neue AOK-Rabattverträge für 22 Wirkstoffe. Über die anderen 61 Wirkstoffe konnte die AOK wegen des andauernden Rechtsstreits bislang keine Zuschläge erteilen. Gleichzeitig liefen die alten AOK-Verträge zum Jahreswechsel aus.

Der Kompromiss sei für beide Seiten akzeptabel, erklärte Michels. Andere Lösungen, nach denen Apotheker nur aus den billigsten drei Medikamenten auswählen dürfen, seien auch für die Patienten nicht hinnehmbar. „Unter dem Strich kommt bei jeder Umstellung Chaos heraus“, so Michels. Er schätzt, dass 15 bis 20 Prozent der Patienten das neue Medikament nicht einnehmen. Die Übergangsregelung mit der regionalen AOK könne jederzeit verlängert werden, bis rechtliche Klarheit über die Rabattverträge bestehe, erklärte der Vorsitzende. Andere Verbände haben nach seiner Kenntnis keine entsprechenden Sonderregelungen getroffen.

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