Versandhandel

Tierärzte kritisieren Versandapotheken

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Dürfen sie schon oder noch nicht? Die Frage, ob Versandapotheken bereits apothekenpflichtige Tierarzneimittel online verkaufen können, ist umstritten. Die Bundestierärztekammer (BTK) kritisiert die Angebote zahlreicher deutscher Internetanbieter und verweist auf das noch bestehende Versandverbot für Tierarzneimittel. Die Versender sehen sich allerdings durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt.

„Der Versand von Tierarzneimitteln ist aktuell noch verboten“, sagte eine BTK-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Arzneimittelgesetz erlaubt lediglich die Abgabe durch die Apotheke oder den Tierarzt. Dass zahlreiche deutsche Internetapotheken bereits Tierarzneimittel wie das Antiparasitikum Frontline (Fipronil) in ihr Programm genommen haben, halten die Tierärzte deshalb für rechtswidrig. „In der Vergangenheit hatten wir des öfteren Probleme mit Anbietern aus dem Ausland, nun versenden aber auch die deutschen Apotheken ohne rechtliche Grundlage“, so die Sprecherin.

Christian Buse, Chef von mycare und Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), sieht in den Angeboten keine Probleme: „Das ist eine klare Sache, die Entscheidung des BGH ist für mich rechtsverbindlich“, so Buse. Das Gericht habe den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorschriften zu ändern.

Im November hatte der BGH entschieden, dass Versandapotheken nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel für Haustiere verkaufen dürfen. Mittlerweile hat die Bundesregierung - auch wegen einer Beschwerde der EU-Kommission - angekündigt, apothekenpflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, vom Versandverbot auszunehmen. Die entsprechende AMG-Novelle soll allerdings erst Ende des Jahres in Kraft treten.

Bis dahin dürfen Versandapotheken keine Tierarzneimittel anbieten - das ist zumindest auch die Auffassung der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), die unter anderem den Internethandel mit Medikamenten beobachtet. „Der Gesetzgeber lässt den Versand mit Tierarzneimitteln nicht zu. Daran ändert auch das BGH-Urteil nichts, denn dieses bezieht sich nur auf den konkreten Streitfall“, sagte ein Sprecher der ZLG gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Mit dieser Meinung scheint die ZLG nicht allein zu sein: „Natürlich gab es in der Zwischenzeit einige Abmahnungen“, sagt Buse. Unterschrieben worden sei bislang allerdings nichts; es sei auch noch kein Gerichtsverfahren angestrengt worden. Der Apotheker aus Wittenberg hatte bereits Anfang Mai Tierarzneimittel unter der Rubrik „Wuffi & Mauz“ ins Sortiment genommen.

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