GKV-Finanzierungsgesetz

SPD scheitert im Bundesrat

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Die SPD-geführten Länder sind im Bundesrat mit ihrem Antrag gegen das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) gescheitert. Der Vorstoß fand keine Mehrheit. Die Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen hatten beantragt, die geplante Reform aufzugeben und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Kritisiert wurde vor allem, dass die Reform das soziale Ungleichgewicht zu Lasten kleiner Einkommen verschärfe, etwa über die künftig unbegrenzten Zusatzbeiträge.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) wies die Kritik zurück. Die Umfinanzierung dulde keinen Aufschub. Werde nicht gehandelt, sei im nächsten Jahr mit einem Defizit von neun Milliarden Euro zu rechnen. Dann müsste jedes siebte Krankenhaus schließen, jedes dritte bis vierte Medikament könne von den Kassen nicht mehr bezahlt werden. Mit dem Einstieg in einkommensunabhängige Pauschalprämien werde die Krisenanfälligkeit des Systems beendet und damit ein fataler Teufelskreis endlich durchbrochen, so Rösler.

Im Bundesrat wurden auch die Anträge der übrigen Länder abgelehnt, darunter Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg. Stattdessen folgte die Länderkammer den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses - lediglich die vorgeschlagene Änderung zum Krankenhausentgeltgesetz wurde gestrichen.

Allerdings wird der Bundesratsbeschluss keine unmittelbare Auswirkung auf den Entwurf des GKV-FinG haben, da das Gesetz nach Ansicht der Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig ist. Am 8. November soll der Gesundheitsausschuss des Bundestags über den Entwurf diskutieren, die Verabschiedung ist für den 13. November geplant.

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