Versorgungsmodelle

SPD erwägt Ausnahmen bei Praxisgebühr

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In der SPD werden weitere Ausnahmen bei der Praxisgebühr erwogen. Die Krankenkassen sollten zur Einführung von Versorgungsmodellen verpflichtet werden, bei denen die Zehn-Euro-Gebühr für die Versicherten automatisch entfällt, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Die Zeitung beruft sich auf ein Papier im Auftrag des SPD-Landesverbandes Baden- Württemberg, das von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, und dem Bundestagsabgeordneten Peter Friedrich stamme.

„Es gibt solche Überlegungen“, bestätigte ein Sprecher der baden-württembergischen SPD. An diesem Samstag solle das Konzept im Vorstand der Landes-SPD zur Beschlussfassung vorliegen. Nach Angaben des Blatts sollen dem Vorschlag zufolge auch sämtliche Zuzahlungen für Obdachlose sowie auf Sozialhilfe angewiesene Pflegebedürftige gestrichen werden. Der Vorschlag solle ins Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2009 einfließen. Zur Gegenfinanzierung solle die Tabaksteuer für Feinschnitt und Pfeifentabak auf das Niveau von Zigaretten angehoben werden, so die Zeitung.

Seit Januar 2004 zahlen die Versicherten eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal. Kinder und Jugendliche sind von der Gebühr befreit. Die Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung bleiben zuzahlungsfrei. Krankenkassen können ihren Versicherten bei Bonusprogrammen Ermäßigungen gewähren.

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