Kassenabschlag

Spahn pfeift Kassen zurück

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Berlin -

Die Union bleibt bei ihrem Wort: Verhandlungsbasis für den Kassenabschlag 2013 muss 1,75 Euro sein. „Unsere Position ist und bleibt klar: Basis der Verhandlungen für 2013 ist das Ergebnis aus 2010, denn das ist das letzte echte Verhandlungsergebnis“, so der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Damit die Verhandlungen auf dieser Basis weitergeführt werden können, spricht Spahn sich zudem dafür aus, dass die Klagen gegen die Schiedssprüche für 2009 und 2010 zurückgenommen werden.

Für das Jahr 2009 hatte die Schiedsstelle 1,75 Euro als Kassenabschlag festgelegt, der GKV-Spitzenverband hatte gegen diese Entscheidung geklagt. Für 2010 hatten die Kassen plötzlich den gleichen Betrag akzeptiert – allerdings nur unter Vorbehalt: Wenn der Schiedsspruch für 2009 von den Gerichten gekippt wird, müsste auch für 2010 neu verhandelt werden. Wegen dieses Vorbehalts war der Deutsche Apothekerverband (DAV) vor Gericht gezogen.

Die Festlegung der Verhandlungsbasis für das Jahr 2013 ist daher nicht einfach: Schließlich ist der Wert, auf den die Apotheker sich beziehen, nicht einmal vom Gericht bestätigt worden.

Damit die Verhandlungen auf Basis von 1,75 Euro stattfinden könne, fordert Spahn Apotheker und Kassen auf, die Verfahren zu beenden: „Ich fände es gut, wenn sich sich die Beteiligten im Sinne eines Gesamtpaketes auch darauf einigten, die Klagen für 2009 und 2010 zurückzunehmen“, so der CDU-Politiker.

Der Koalitionspartner äußert sich verhaltener: Er wolle sich in die laufenden Verhandlungen nicht einmischen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Heinz Lanfermann.

Zuvor hatte auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klar gestellt, dass Apotheker und Kassen sich derzeit noch in einem „geordneten Verfahren“ befänden. Weil die Schiedsstelle Teil des Verfahrens sei, wolle man sich nicht einmischen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Der unabhängige Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, rechnet damit, dass es Probleme bei der Festlegung der Verhandlungsbasis geben wird: Schließlich sei der von den Apotheken geforderte Wert noch in der Schwebe.

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