Nutzenbewertung

Schneller in die zweite Runde

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Berlin -

Seit Monaten streiten Pharmahersteller mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel. Besonders die Wahl der Vergleichstherapie sorgt für Ärger. Nun will die Koalition den Herstellern entgegenkommen: Künftig sollen sie nach einem negativen Bescheid nicht mehr ein Jahr warten müssen, ehe sie ihr Präparat erneut vorlegen können.

 

Nach einem Änderungsantrag zur AMG-Novelle sollen die Unternehmen „jederzeit eine erneute Nutzenbewertung beantragen“ können – auch innerhalb der Jahresfrist und auch, wenn noch keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Zusatznutzen wegen fehlender Nachweise als nicht belegt gilt. Dies ist laut Regierung insbesondere der Fall, wenn der Hersteller von der vom G-BA festgelegten Vergleichstherapie abgewichen ist.

Mit der Regelung soll laut Koalition die bisherige Kulanzregel des G-BA durch einen Rechtsanspruch ersetzt werden. Die Erleichterung soll aber nur übergangsweise gelten: Die Nutzenbewertung sei ein Verfahren mit engen Fristen, das sich noch einspielen müsse, so die Koalition weiter.

Nach dem Streit um die Vergleichstherapie hatten zuvor Boehringer Ingelheim und Eli Lilly mit Trajenta sowie Pfizer mit Xiapex und AstraZeneca mit Trobalt ihre Präparate lieber vom Markt genommen als in eine Festbetragsgruppe zu rutschen oder mit den Kassen aus geschwächter Position heraus über den Preis zu verhandeln.

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