PKV-Urteil

Schmidt fühlt sich bestätigt

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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das heutige Urteil der Verfassungsrichter zur privaten Krankenversicherung: „Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind.“

Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestehe mit dem Urteil nun endgültig Rechtssicherheit über die mit der Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung (PKV) eingeführten Neuregelungen - insbesondere den Basistarif und die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Versicherers.

„Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet“, so Schmidt weiter.

Die Privatversicherer hatten sich in ihrer Klage unter anderem gegen den seit Jahresanfang geltenden Basistarif gewandt. Nach den Worten der Karlruher Richter ist der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten.

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