Immer mehr pflegebedürftige Menschen in Sachsen-Anhalt brauchen Unterstützung vom Sozialamt. Im vergangenen Jahr bezogen 11.900 Betroffene in Einrichtungen die Leistung „Hilfe zur Pflege“, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, die die BSW-Fraktion im Landtag angefragt hat. 2024 waren es 11.160. Das entspricht einem Anstieg um 740 Empfänger oder rund 6,6 Prozent.
Auch im Zehn- und Zwanzigjahresvergleich ist die Zahl deutlich gestiegen. 2015 erhielten 7664 Menschen in Einrichtungen die Leistung, 2005 waren es 6155. 2025 waren rund 55 Prozent mehr Empfänger betroffen als zehn Jahre zuvor. Gegenüber 2005 hat sich die Zahl knapp verdoppelt.
Die Zahl der Empfänger in Einrichtungen stieg 2025 auch in den übrigen ostdeutschen Bundesländern. In Sachsen etwa waren es 20.690, nach 19.285 im Jahr zuvor.
Die „Hilfe zur Pflege“ ist eine ergänzende Sozialhilfeleistung. Sie kommt infrage, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und Pflegebedürftige die verbleibenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufbringen können.
Das BSW fordert, dass Sachsen-Anhalt die Pflegereform der Bundesregierung im Bundesrat ablehnt. Zudem verlangt die Fraktion Maßnahmen auf Landesebene.
„Das Pflegeheim wird immer mehr zur Armutsfalle“, sagte der Vorsitzende der BSW-Fraktion in Sachsen-Anhalt, Thomas Schulze. Die geplante Reform werde die Lage verschärfen und die Eigenanteile weiter steigen lassen. Sachsen-Anhalt solle im Bundesrat ein Veto einlegen. Auch die übrigen ostdeutschen Länder sollten mit Nein stimmen, da die geplanten Kürzungen Ostdeutsche wegen geringerer Rücklagen besonders hart träfen. Stattdessen brauche es einen bundesweiten Pflegekostendeckel von 1000 Euro, um Heimbewohner und ihre Familien zu entlasten.
Das Bundeskabinett hatte Ende September den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Damit soll die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Die für 2028 vorgesehene Anhebung der Leistungsbeträge soll ausfallen – ab 2029 sollen sie jährlich an die Kerninflation angepasst werden. Zudem soll eine geänderte Begutachtung den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bremsen. Für die häusliche Pflege sieht der Entwurf gebündelte Leistungen und teils höhere Ansprüche vor.
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