EuGH-Spezial

Saarland kritisiert Generalanwalt

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Die saarländische Landesregierung musste mit den Schlussanträgen des Generalanwalts eine schwere Schlappe hinnehmen. Schließlich wollte man in Saarbrücken in Sachen DocMorris Rechtspolitik schreiben. Nun reagierte das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Kritik an Generalanwalt Yves Bot.

Für APOTHEKE ADHOC war in Saarbrücken bislang niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Im Saarländischen Rundfunk gab Staatssekretär Wolfgang Schild jedoch eine Einschätzung zur Lage: „Ich will einräumen, das ich lieber andere Nachrichten aus Luxemburg kommentiert hätte als diese“, gestand der Staatssekretär, der neben dem damaligen Minister Joseph Hecken maßgeblich an der Zulassung der DocMorris-Apotheke beteiligt war und das Saarland bei der mündlichen Verhandlung persönlich vertreten hatte.

„Gleichwohl denke ich, dass es keinen Anlass gibt, den Mut fallen zu lassen“, so Schild weiter. „Das, was wir gemacht haben - und das möchte ich ganz nachdrücklich in Erinnerung rufen - stützt sich auf die bisherige Rechtssprechung des Gerichtshofs“, so Schild. „Ich vertraue darauf, dass der Gerichtshof in Anwendung seiner bisherigen Rechtssprechung uns dann schlussendlich Recht geben wird.“

Auch in der Saarbrücker Zeitung kommt Schild zu Wort: Er gebe die Schlacht noch nicht verloren und halte das Plädoyer teilweise für inhaltlich falsch; insofern sei auch noch ein Urteil im Sinne des Ministeriums möglich. Was damit gemeint sein könnte, ist unklar: Das Ministerium changiert in seiner Argumentation seit jeher zwischen europarechtlicher Notwendigkeit und der unverblümt vorgetragenen Forderung nach der Zulassung von Apothekenketten.

Ein Sprecher des Ministeriums konkretisierte Schilds Ausführungen auf Nachfrage: Man halte die Schlussanträge aus rechtlicher Sicht nicht für der Weisheit letzten Schluss. Der Generalanwalt habe sich nicht mit allem auseinander gesetzt, was in der Anhörung vorgetragen wurde, so der Sprecher.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hatte Schild der Bundesregierung sogar „Treuewidrigkeit“ vorgeworfen. Nach der ersten Reaktion aus Saarbrücken scheint es, als habe die eigene Treue zu den Prinzipien der EU eine Schramme abbekommen.

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