Religionsfreiheit

Bundestag: Beschneidung ist zulässig

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Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen soll in Deutschland erlaubt bleiben. Der Bundestag beschloss einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach solche Eingriffe auch in Zukunft zulässig sind, wenn sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ werden.

Das bedeutet unter anderem, dass ein Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider. Der Bundesrat entscheidet am Freitag darüber.

Ein alternativer Gesetzentwurf von Grünen, SPD und Linken, der Beschneidungen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben wollte, bekam keine Mehrheit.

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