Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach der üblichen Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) generell rechtmäßig. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, hieß es aus dem Ressort von Ministerin Nina Warken (CDU), wie zuerst die „Rheinische Post“ berichtete. Gegen die vom Erweiterten Bewertungsausschuss (BA) beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent gibt es bundesweite Proteste.
Der Erweiterte Bundesausschuss aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV) sowie unparteiischen Mitgliedern hatte die Kürzung zum 1. April festgelegt. Zugleich wurden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der GKV-Spitzenverband.
Die KBV, die auch die Psychotherapeuten vertritt, kündigte gegen den Beschluss eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) an. Auch die aktuelle Informationspolitik bemängelt der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen: „Es ist schlechter Stil, dass wir aus Medienberichten zur Kenntnis nehmen mussten, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Psychotherapie nicht beanstanden wird. Dieses Vorgehen ist stillos und zeugt von Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen.“
Die KBV gehe fest davon aus, dass der Beschluss rechtswidrig ist. „Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, was unsere Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angeht, verbunden mit einem Antrag im Eilrechtsschutz. Mit diesem versuchen wir, eine aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen, so dass der BA-Beschluss bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht vollzogen werden kann. Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen und für eine Abkehr von dieser völlig unsinnigen und unreflektierten Sparpolitik kämpfen.“
Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über dessen Beschlüsse. Diese beschränkt sich aber auf die Prüfung möglicher Gesetzesverstöße, besonders zu verfassungswidrigen Regelungen und ob im Rahmen der Rechtsgrundlagen gehandelt wird, wie es aus dem Ressort hieß.
Das Ministerium bat bei dem Gremium demnach auch noch um zusätzliche Informationen. „Ziel der Nachfrage war die Nachvollziehbarkeit, ob für das angewandte Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind.“
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