Zyto-Rezepturen

PKV: Abzocke durch Klinikapotheken

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Berlin -

Bei der Anfertigung von Zytostatika-Rezepturen für Privatversicherte müssen sich öffentliche Apotheken an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten. Für Krankenhausapotheken, die ihre Preise frei kalkulieren dürfen, gilt die Vorgabe von 90 Euro pro Zubereitung grundsätzlich nicht. Einige Krankenhausapotheken nutzen dies offenbar auch im ambulanten Bereich – zu unrecht, kritisiert der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV).

 

Es sei nicht zulässig, wenn Krankenhausapotheken im ambulanten Bereich in Anlehnung an frühere Aufschläge öffentlicher Apotheken Zuschläge von 90 Prozent berechneten oder sogar „völlig freihändig“ kalkulierten, so der Verband. Eine Drohung folgt prompt: Eigentlich dürften Krankenhausapotheken Patienten im ambulanten Bereich gar nicht versorgen, so der PKV-Verband. Laut Apothekengesetz (ApoG) seien diese Apotheken für die Versorgung stationär behandelter Patienten zuständig, lediglich in Rahmen der Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung seien Ausnahmen vorgesehen.

Um aber den Patienten den „längeren Weg zur nächsten Zytostatika herstellenden öffentlichen Apotheke“ zu ersparen, drückt der Verband in diesem Punkt ein Auge zu. Allerdings müssten die Krankenhausapotheken im ambulanten Bereich Zyto-Rezepturen genauso wie öffentliche Apotheken nach der AMPreisV abrechnen. Ansonsten verstießen sie gegen den gesetzlich verbrieften Patientenschutz.

Einem PKV-Sprecher zufolge haben die meisten der auffällig gewordenen Klinikapotheken aber bereits eingelenkt. Es ist nicht das erste Mal, dass die PKV zu hohe Zytostatikapreise kritisiert: Anfang 2011 hatten Apotheken Nachforderungen für bereits abgerechnete Rezepturen gestellt – auch Angehörige bereits Verstorbener hatten damals Post erhalten.

 

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