Bundesgerichtshof

Pick-up in Apotheken zulässig

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Berlin -

Apotheken dürfen als Pick-up-Stellen ausländischer Versender Rezepte sammeln und Päckchen ausgeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern das Modell der Alpen-Apotheke in Freilassing. Die Richter wiesen die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Der BGH hat heute zunächst den Tenor der Entscheidung veröffentlicht, eine Urteilsbegründung steht noch aus.

 

Die Alpen-Apotheke kooperiert mit der „Europa Apotheke“ in Budapest. Die Kunden können im bayerischen Freilassing bestellen und ihre Arzneimittel auch in der Apotheke abholen. Die deutsche Originalware wird hierzu von einem zur Gruppe gehörenden Großhändler zunächst nach Ungarn gebracht und dann wieder importiert. Das Modell finanziert sich aus dem Preisgefälle zwischen beiden Ländern, die Kunden erhalten Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte die Klage einer Apothekerin gegen das Modell in weiten Teilen zurückgewiesen. Die bayerische Apotheke importiere die Arzneimittel selbst, was innerhalb der EU zulässig sei. Allerdings verantworte sie die Abgabe der Medikamente selbst und müsse sich an die deutschen Preisvorschriften halten. Ein apothekenfremdes Geschäft konnte das OLG in dem Pick-up-Konzept dagegen nicht erkennen.

 

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