Apothekenbetriebsordnung

Novelle nicht vor EuGH-Urteil

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Mit einer neuen Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) ist offenbar nicht vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot zu rechnen. Eine Novellierung vor dem Urteil hält man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für wenig sinnvoll. Es sei zwar „nicht völlig auszuschließen“, dass die Novellierung noch vor dem für das Frühjahr 2009 erwarteten EuGH-Urteils auf den Weg gebracht werde, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Es sei allerdings zu prüfen, ob Teilbereiche der ApoBetrO von der Entscheidung in Luxemburg betroffen seien.

Der ursprünglich für das erste Quartal 2007 angekündigte Entwurf könnte sich damit um mehr als ein Jahr verspäten. Der Entwurf für die Novelle ist laut BMG-Sprecher immer noch in Arbeit. Genauere Angaben über den Zeitplan macht das Ministerium derzeit nicht.

Im Zusammenhang mit der Novellierung war im vergangenen Jahr sogar über einen Wegfall der Laborpflicht für Apotheken spekuliert worden. Ein Sprecher des Ministeriums hatte gegenüber APOTHEKE ADHOC aber Anfang des Jahres versichert, dass die Neufassung keine „spannenden Veränderungen“ enthalten werde. Ob dies je nach Ausgang des EuGH-Verfahrens auch künftig gilt, bleibt abzuwarten.

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