Notdienstpauschale

Umfrage: Mehr Geld für Feiertagsdienste

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Berlin -

Seit heute gibt es für geleistete Notdienste eine Pauschale. Die erhält jeder Apotheker, der zwischen 20 und 6 Uhr des Folgetages einen Dienst leistet. Stundenweise Teildienste werden allerdings nicht vergütet, und auch für Wochenend- oder Feiertagsdienste gibt es nicht mehr Geld. Aus Sicht der Apotheker sollte sich das ändern.

Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 64 Prozent der Teilnehmer an, dass für Feiertagsdienste eine Extra-Pauschale gezahlt werden sollte. Aus Sicht der Befragten ist die Belastung größer als bei einfach Nachtdiensten.

In einem Streit um Notdienstpläne hatte das Verwaltungsgericht München zuletzt entschieden, dass acht Feiertagsdienste in vier Jahren durchaus zumutbar sind. Die Richter führten dabei auch an, dass das Mehr an Arbeitsstunden durch finanzielle Vorteile ausgeglichen werde. Diese Einschätzung teilten jedoch nur 11 Prozent der Befragten. Sie halten eine zusätzliche Pauschale für Feiertagsdienste für unnötig.

23 Prozent meinten, dass eine Extra-Pauschale zu kompliziert sei und sich nicht umsetzen ließe. Für die Notdienstpauschale wird das Apothekenhonorar um 16 Cent pro Packung angehoben und an den Notdienstfonds abgeführt. Bei GKV-Rezepten funktioniert das automatisch über die Rechenzentren. Für Privatrezepte müssen Apotheker ein eigens entworfenes Notdienstrezept als Selbsterklärung bedrucken und unterschreiben. Am Quartalsende wird die im Fonds enthaltende Summe auf die geleisteten Dienste verteilt.

An der Umfrage haben vom 30. Juli bis 1. August 604 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teilgenommen.

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