Mehrbesitzverbot

Neues EU-Verfahren gegen Italien

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Die EU-Kommission kennt kein Halten mehr: Nachdem die Brüsseler Behörde Italien bereits wegen des Fremdbesitzverbots sowie eines Beteiligungsverbots für Großhändler an Apotheken vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht hat, leitet sie nun ein weiteres Verfahren wegen des bestehenden Mehrbesitzverbotes ein. Damit steigt die Zahl der Apothekenverfahren auf acht.

In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, fordert die Kommission Italien zur Änderung der Rechtsvorschrift auf, der zufolge es einem Apotheker untersagt ist, mehrere Apotheken zu betreiben, und mit der die Anzahl der von einer Apothekergesellschaft betriebenen Apotheken begrenzt wird.

Nach italienischem Recht ist es laut Kommission einem einzelnen Apotheker untersagt, Genehmigungen für die Eröffnung mehrerer Apotheken zu halten. Er darf außerdem nicht die Genehmigung für die Eröffnung einer Apotheke mit einer Beteiligung an einer Apothekergesellschaft verbinden. In der Gesetzgebung ist ferner vorgesehen, dass eine Apothekergesellschaft maximal vier Apotheken betreiben darf, die sich in derselben Provinz befinden müssen.

Nach Auffassung der Kommission gehen die Beschränkungen über das hinaus, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist. Erhält die Behörde nicht binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Gerichtshof anrufen.

Damit ist Italien in einer ähnlichen Situation wie Deutschland: Neben einem Verfahren zum Fremdbesitzverbot läuft ein Verfahren wegen des Mehrbesitzverbotes. Offenbar reagiert die Behörde auf eigenes Versäumnis. Die Bundesregierung hat die Kommission im Verfahren um Aufschub gebeten - bislang umsonst.

Auch die italienische Regierung hat offenbar auf ein erstes Mahnschreiben ihr Apothekenrecht nicht geändert. Das ursprüngliche Verfahren, das nach einer Beschwerde des Stuttgarter Pharmahandelskonzerns Celesio bereits 2005 eingeleitet wurde, wird gemeinsam mit dem Vorlageverfahren zum Fall DocMorris vor dem EuGH bearbeitet.

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