Großhandelszuschlag

Ministerium dementiert Medienberichte

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Das Bundeswirtschaftsministerium weist Medienberichte zurück, wonach Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) die bisherigen prozentualen Handelsspannen für Arzneimittelgroßhändler ersetzen will. Glos habe in seinem Schreiben an die Verbände der Pharmahersteller und an die Bundesländer lediglich einen entsprechenden Vorschlag des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) wiedergegeben, bestätigte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Bevor über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) entschieden werden könne, sei es zunächst üblich, Stellungnahmen auf der Fachebene einzuholen, hieß es aus dem Ministerium. Um diese hat Glos die Adressaten seines Schreibens bis zum 18. April Zeit gebeten. Sollte das Ministerium aus den Stellungnahmen tatsächlich politischen Handlungsbedarf herauslesen, so könnte es nach Abstimmung mit den Ministern für Gesundheit, Arbeit und Landwirtschaft die AMPreisV und damit die Großhandelszuschläge ändern.

Tatsächlich schreibt Glos in dem Dokument, das APOTHEKE ADHOC vorliegt, der Phagro sehe „Handlungsbedarf zum Erhalt der sicheren und umfassenden Arzneimittelversorgung in Deutschland“. Der Verband wolle „den bisherigen degressiven Höchstzuschlag durch einen Logistikfestzuschlag in Höhe von 0,93 Euro pro Packung zuzüglich eines prozentualen Höchstzuschlages von drei Prozent ersetzen“, heißt es weiter.

Auch Phagro-Kreise bestätigten am Dienstag, der Wirtschaftsminister habe sich den Verbandsvorschlag nicht zu eigen gemacht, sondern ihn lediglich den Marktteilnehmern zukommen lassen. Der Verband zeigte sich zugleich erfreut über die Initiative von Glos. Derzeit sieht sich der Großhandel gegenüber der Industrie wettbewerblich benachteiligt: Hersteller könnten der Apotheke im Direktvertrieb die Großhandelsmarge erlassen und dadurch einen günstigeren Preis anbieten. Die 93 Cent Fixzuschlag sollten deshalb auch für die Hersteller künftig verpflichtend sein, fordert der Phagro.

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