Defektur, Warenaustausch und Importe

Lieferengpässe: Sachsen will Sonderregelungen

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Berlin -

Den Heilberufen in Sachsen gehen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Sachen Lieferengpässe nicht weit genug. Die Präsidenten der Ärztekammer, der Zahnärztekammer sowie der Apothekerkammer haben die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, zum raschen Handeln aufgefordert.

Die Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln seien eine große Gefahr für die weitere Funktionsfähigkeit des sächsischen Gesundheitswesens, teilten die Kammerpräsidenten am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Dass laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) lediglich Lieferengpässe vorliegen würden, sei schon lange durch die Realität überholt, es bestünden echte Versorgungsprobleme.

„Zwar würden wesentliche Grundlagen, die zu dieser bedauerlichen Situation geführt haben, im Bundesrecht liegen. Das sollte aber nach Einschätzung der Präsidenten die Staatsregierung nicht von eigenen Aktivitäten gegen diesen unhaltbaren Zustand abhalten“, hieß es in der gemeinsamen Erklärung.

Defektur, Warenaustausch und Importe

Sie fordern den Erlass von Allgemeinverfügungen der zuständigen sächsischen Überwachungsbehörde, um die Verfügbarkeit von dringend benötigten Arzneimitteln für die Patientenversorgung zu erleichtern. Die Lockerungen sollten laut eines Sprechers der Landesapothekerkammer unter anderem die Regelungen zur Defekturherstellung betreffen. Bislang könne die 100er-Regel aus der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kaum Anwendung finden, da nach OTC-Präparaten wie Fiebersäften lediglich eine hohe Nachfrage bestünde und weniger häufig Verordnungen vorliegen würden. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte hier bereits Handlungsbedarf erkannt.

Des Weiteren sollte der Austausch von Arzneimitteln unter Apotheken, die nicht zum selben Filialverbund gehören, vereinfacht werden, um die Patientenversorgung zu verbessern. Eine zusätzliche Stellschraube sei die Zulassung von Einzelimporten auf Vorrat, so der Sprecher weiter. Aktuell dürfen lediglich auf konkrete Nachfrage Einzelimporte getätigt werden, ein Import zur Lagerhaltung ist für Apotheken nicht zulässig. In anderen Bereichen wie zum Beispiel der Beschaffung von Antidoten hingegen sei das erlaubt.

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