In Deutschland haben Leistungserbringer nach Ansicht des Bundeskartellamts von den Krankenkassen nichts zu befürchten. Selbst Kassen mit großer Marktmacht könnten die Anbieter derzeit nicht über Gebühr unter Druck setzen: Einerseits sei das Verhältnis zwischen Kassen und Leistungserbringern immer noch durch Kollektivverträge geprägt. Andererseits stünden den Krankenkassen „zum Teil starke Leistungserbringergemeinschaften“ gegenüber. Selbst bei Selektivverträgen oder Verträgen zur Integrierten Versorgung sind nach Ansicht der Behörde derzeit keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken angebracht.
Die Wettbewerbshüter hatten die Fusion der AOK Rheinland-Pfalz, der AOK Saarland und der IKK Südwest zur „AOK IKK Südwest“ untersucht und trotz hoher Marktanteile auf regionalen oder landesweiten Märkten in Rheinland-Pfalz und im Saarland freigegeben. Die Konzentration im Krankenkassenbereich schreite weiter voran, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Mit der Fusionskontrolle könnten Fehlentwicklungen in diesem Bereich unterbunden werden.
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