Satzungsleistungen

KV: OTC-Produkte nicht auf Kassenrezept

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Berlin -

In Thüringen sorgt derzeit eine Aktion der AOK Plus für Verärgerung bei Ärzten: Unter dem Motto „Leistungsoffensive 2012“ bietet die Kasse seit Juli „wichtige Medikamente für Kinder ab 12 Jahre“ als Kassenleistung an. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV) stellt nun klar, dass OTC-Präparate trotzdem in der Regel nicht auf Kassenrezept verordnet werden dürfen.

 

Hintergrund der AOK Plus-Aktion ist das Versorgungsstrukturgesetz (VStG), mit dem die Regierung mehr Wettbewerb zwischen den Kassen schaffen wollte: Seit dem 1. Januar dürfen Kassen ihre Satzungsleistungen erweitern und beispielsweise OTC-Medikamente erstatten.

Bei der AOK Plus heißt es daher: „Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bisher nur für Kinder bis 12 Jahre verordnet werden konnten, übernimmt die AOK Plus seit Juli 2012 auch für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“

Laut KV haben sich in den vergangenen Wochen viele Mediziner über das Angebot beschwert: Es könne leicht zu fehlerhaften Ausführungen und unnötigen Diskussionen mit den Patienten kommen, heißt in einem Rundschreiben. Die Verordnung von OTC-Arzneimitteln bei über 12-Jährigen sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Medikamente bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, stellt die KV klar.

Die KV weist daher darauf hin, dass Vertragsärzte bei Verordnungen zu Lasten der GKV auch weiterhin an die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie gebunden seien. Wenn einzelne Kassen die Erstattung von OTC-Präparaten anbieten, muss der Arzt demnach weiterhin ein grünes Rezept ausstellen, dass der Versicherte nach der Abgabe in der Apotheke seiner Kasse vorlegt.

 

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