GKV-Leistungskatalog

Kassen pochen auf Negativliste für Arzneimittel

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Die Krankenkassen fürchten, dass sie bald deutlich mehr Arzneimittel erstatten müssen. Nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes könnten durch eine im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehene Änderung 1300 Arzneimittel wieder zu Lasten der Kassen verordnungsfähig werden. Dabei geht es vor allem um OTC-Arzneimittel, die derzeit selbst für Kinder von der Erstattung ausgeschlossen sind.

Laut Gesetzesentwurf soll die sogenannte Negativliste, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstmalig 1990 erstellt hatte, aufgehoben werden. In der Verordnung sind Arzneimittel aufgeführt, die aus verschiedenen Gründen als unwirtschaftlich eingeschätzt wurden. Die Kassen müssen sie daher derzeit - egal ob rezeptfrei der verschreibungspflichtig - generell weder für Erwachsene noch für Kinder erstatten.

In die Liste aufgenommen wurden Arzneimittel, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist sowie diverse Kombinationsarzneimittel. So stehen zum Beispiel Analgetika, die sowohl Acetylsalicysäure als auch Vitamin C enthalten, aber auch bestimmte Kombipräparate gegen Erkältungen auf der Liste. Die Negativliste wurde für Arzneimittel, die vor dem 1. Februar 1987 die Zulassung erhalten hatten, eingeführt. Für später zugelassene Arzneimittel wurde angenommen, dass der Nutzen im Zulassungsverfahren nachgewiesen wurde.

Die Ermächtigung des BMG zum Ausschluss von unwirtschaftlichen Arzneimitteln sei nicht mehr erforderlich und werde daher aufgehoben, heißt es in der Begründung zum AMNOG-Entwurf. Mit dem Abschluss der Nachzulassungsverfahren entfalle der Anwendungsbereich der Verordnung.

Die Kassen wollen die bislang ausgeschlossenen Präparate aber unter keinen Umständen wieder erstatten. Der Ausschluss wegen Unwirtschaftlichkeit sei zum Schutz des Patienten erfolgt, sagte Wolfgang Kaesbach, Leiter der Abteilung Arzneimittel beim GKV-Spitzenverband. Durch die Aufhebung würden alle bisher ausgeschlossenen OTC-Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen wieder verordnungsfähig werden. Daneben sei auch ein kleiner Teil an verschreibungspflichtigen Arzneimittel betroffen.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gegen die Streichung der Negativliste. Das Gremium bezieht sich in seiner Arzneimittelrichtlinie derzeit an vielen Stellen auf den Ausschluss durch die Verordnung. Werde der gesamte Komplex gestrichten, müssten alle betroffenen Arzneimittel einzeln bewertet werden, warnt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess.

Um den Schaden zu begrenzen, schlagen die Kassen daher eine Übergangsregelung vor. Demnach sollen die bislang ausgeschlossenen Arzneimittel auch nach der Streichung der Verordnung so lange nicht erstattungsfähig bleiben, bis der G-BA ihre Verordnungsfähigkeit im Einzelnen bewertet hat.

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