Apothekenhonorar

Kammer: Warnstreik ist rechtens

, Uhr
Berlin -

Aus Sicht der Apothekerkammer Baden-Württemberg spricht nichts gegen den für den morgigen Mittwoch vorgesehenen Warnstreik: „Da Apotheken die gesetzliche Pflicht haben, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, ist es Aufgabe der Landesapothekerkammer zu überprüfen, ob die Arzneimittelversorgung ausreichend gewährleistet ist. Dies ist unter den vom Landesapothekerverband angekündigten Maßnahmen der Fall“, sagt Dr. Karsten Diers, Geschäftsführer der Kammer.

 

Der Verband von DAV-Chef Fritz Becker hatte in den vergangenen Woche angekündigt, dass sich 60 Apotheken an den Streikmaßnahmen beteiligen werden: Während der dreistündigen Schließung sollen die Patienten nur noch über die Notdienstklappen versorgt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte klar gestellt, dass Schließungen nicht rechtens sind: Apotheker seien nach Paragraph 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Eine Ministeriumssprecherin stellt zudem klar, dass auch vorübergehende Ausnahmen von dieser Regelung eine Erlaubnis benötigten.

Bei der Kammer hat man eine andere Rechtsauffassung: „Nicht jede einzelne Apotheke muss sich für die Maßnahme eine Erlaubnis einholen. Schließlich ist die Dienstbereitschaft aufgrund der Notdienstklappen dauerhaft gesichert“, heißt es in Stuttgart.

Diese Einschätzung teilt man auch in Niedersachsen: Die Kammer hatte das Thema ebenfalls juristisch prüfen lassen und war wie das das BMG zu der Einschätzung gekommen, dass Apotheken nach ApBetrO zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet sind. „Ganz klare Ansage“ von der Kammer daher: Zumindest ein regulärer Streik ist nicht möglich. Bei „Klappendiensten“ wie in Baden-Württemberg sei der Vorwurf dagegen nicht zu erheben: Schließlich werde die Versorgung nur unkomfortabel, nicht aber eingestellt.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte