Clopidogrel/Antidepressiva

IQWiG startet Kosten-Nutzen- Bewertung

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstmalig mit der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln beauftragt. Das Kölner Institut soll die Wirkstoffe Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mirtazapin mit weiteren zu Lasten der Kassen verordnungsfähigen Antidepressiva vergleichen.

Der zweite Auftrag bezieht sich auf die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Clopidogrel in Kombination mit Acetylsalicylsäure (ASS) im Vergleich zur ASS-Monotherapie bei akuter Herzkrankheit. Auch eine Clopidogrel-Monotherapie im Vergleich zu einer ASS-Monotherapie bei der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit soll das IQWiG unter die Lupe nehmen. Zu den betroffenen Wirkstoffen liegen bereits abgeschlossene Nutzenbewertungen vor.

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes kann der G-BA das IQWiG neben der Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln auch mit einer Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses beauftragen. Eine solche Bewertung kann dann Grundlage für die Festsetzung eines Höchstbetrages durch den GKV-Spitzenverband für nicht-festbetragsfähige Arzneimittel sein. Die Neuregelung gibt dem G-BA zudem die Möglichkeit, eine Kosten-Nutzen-Bewertung in geeigneten Fällen auch als Grundlage für Beschlüsse über Verordnungseinschränkungen und Therapiehinweise umzusetzen.

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst untersucht das IQWiG, ob ein Arzneimittel einen therapeutischen Zusatznutzen im Vergleich zu anderen Arzneimitteln oder Behandlungsformen hat (Nutzenbewertung). Sollte ein solcher Zusatznutzen nachgewiesen sein, entscheidet der G-BA über die Einleitung eines Verfahrens zur Kosten-Nutzen-Bewertung.

Da das IQWiG zunächst das methodische Vorgehen abstimmen musste, hatte es bislang noch keine Kosten-Nutzen-Bewertung gegeben. Im Oktober wurde schließlich das abschließende Konzept präsentiert und damit der Weg frei gemacht für Aufträge durch den G-BA.

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