Retaxationen kosten nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Vor Fehlern ist niemand gefeit, weder Apotheker noch Krankenkassen. Die Stärke liegt darin, den Lapsus auch einzugestehen und umgehend zu handeln. So geschehen bei der AOK Bremen/Bremerhaven. Nachfragen hilft.
Apotheker Frithjof Wehrmann aus Bremen flatterte eine Retaxation über ein Blutdruckmessgerät ins Haus. Die Begründung war dem Inhaber der Alten Apotheke jedoch schleierhaft. „Eine Mitgliedschaft bei der AOK Bremen/Bremerhaven besteht, aber es besteht kein Leistungsanspruch. Setzen Sie sich bitte mit dem Kunden in Verbindung.”
Wehrmann wusste weder, was der Leistungsstatus ist, noch wie er ihn prüfen könnte. Sollte er sich bei jeder Verordnung eine Unterschrift geben lassen? Unmöglich im täglichen Geschäft. Den Kunden im konkreten Fall anzuschreiben, kam für Wehrmann nicht in Frage. Schließlich sollte die Kasse für die Kosten aufkommen. Der Apotheker hatte alle Kriterien für die Belieferung und alle Formalitäten erfüllt. „Wir dachten erst, die Unterschrift fehlt, aber dass ein Versicherter keinen Leistungsanspruch hat, ist noch nie vorgekommen.”
Auf Nachfrage machte die AOK eine schnelle und unkomplizierte Klärung des Sachverhaltes möglich: „Fehler passieren – und es gibt immer eine Lösung“, so eine Mitarbeiterin der Kasse. Dass ein Versicherter keinen Leistungsanspruch habe, sei für die Apotheke nicht ersichtlich. Daher bekämen die Apotheken das Rezept auch immer bezahlt; die AOK wendet sich laut Sprecherin in solchen Fällen an den Versicherten und holt sich das Geld zurück. Das Rezept von Wehrmann sei durchgerutscht.
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