Der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, warnt, dass ein gemeinsames Medikationsmanagement von Ärzten und Apothekern „massive Schadenersatzforderungen negativ betroffener pharmazeutischer Unternehmen und im weiteren auch der Krankenkassen wegen entgangener Einsparpotenziale nach sich ziehen“ könnte. Hermann tritt im Anhörungsverfahren zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) als Einzelsachverständiger auf.
Die SPD hatte den Kassenchef zur Stellungnahme eingeladen - insbesondere wegen seiner Kompetenz in den Gebieten Rabattverträge und Hausarztverträge. Hermann verteidigt die Verträge mit Generikafirmen gegen „Eingriffe Dritter, die die Vertragsumsetzung behindern“.
Hermann bezweifelt zudem, dass die von ABDA und KBV angekündigten Einsparungen realisierbar sind. Die Einsparpotenziale seien „völlig unreflektiert“ und beruhten auf teilweise veralteten Studien.
Wie schon zuvor der AOK-Bundesverband und der GKV-Spitzenverband kritisert Hermann auch die geplanten Regelungen zum Modellvorhaben: Falls Apotheker und Ärzte ihre Interessen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durchsetzten sollten, müssten die Kassen zwangsweise ihre Satzung umschreiben. „Damit entspricht der Entwurf systematisch nicht dem bisherigen Verständnis von Modellvorhaben“, schreibt Hermann.
Hermann zufolge ist das ABDA/KBV-Modell keine Alternative zu den Rabattverträgen, die sich als Sparinstrument durchgesetzt hätten. Bei der siebten Tranche über rund 100 Wirkstoffe haben sich dem Kassenchef zufolge mehr als 80 Generikahersteller beteiligt. Die Angebotsfrist für die Rabattrunde war gestern ausgelaufen. Die Verträge sollen im April 2012 starten, die Zuschläge will die AOK voraussichtlich im November erteilen.
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