Saarland

Blisterhonorar und Sitzungsgeld

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Berlin -

Patientenindividuelles Verblistern ist für viele Apotheken ein zweischneidiges Schwert. Den Heimen wird der Service zwar angeboten, bezahlen wollen die Betreiber aber nur selten. Eine einheitliche Regelung, wie viel die Apotheken für das Verblistern kassieren dürfen oder gar müssen, fehlt. Die Apothekerkammer im Saarland sieht die Pflegeheime in der Pflicht und erwägt, das kostenlose Verblistern oder Stellen von Arzneimitteln in der Berufsordnung zu verbieten.

Kammerpräsident Manfred Saar will bei der Vertreterversammlung am 2. April die Finanzierung für Blisterapotheken diskutieren. „Wir wollen beraten, ob das Stellen und Verblistern mit einer Vergütung verbunden werden muss.“ Der Arbeits- und Zeitaufwand in der Apotheke sei hoch. Mit der Abgabe der Arzneimittel sei der Service nicht zu Ende.

Hinter der patientenindividuellen Verblisterung stehe ein Medikationsplan. „Es wäre aus meiner Sicht nur gerecht, wenn der Heimbetreiber etwas zahlen muss“, so Saar. Vorstellbar sei, wie in Baden-Württemberg in der Berufsordnung das kostenlose Verblistern oder Stellen von Arzneimitteln zu verbieten.

Wie viel die Apotheken für das Verblistern verlangen sollen, könne nicht durch eine vorgeschriebenen Fixbetrag geregelt werden, so Saar. Die Pflegeheime sollten den Apotheken abhängig vom Aufwand einen Teil erstatten.

Auf der Tagesordnung steht zudem die Neuregelung des Notdienstes. Laut Saar kommen auf die Kammermitglieder angesichts der rückgängigen Zahl der Apotheken mehr Dienste zu. Statt alle 16 beziehungsweise 32 Tage müssten die Apotheker bald alle 15 beziehungsweise 30 Tage Dienst leisten. Den Apothekern werde ein erster Entwurf vorgelegt, um die Notdienstdichte auch weiterhin gewährleisten zu können, so Saar.

Im Saarland gibt es entlang der Saar eine hohe Apothekendichte. Dort sei der 30-tägige Rhythmus kein Problem. Im Norden des Bundeslandes gebe es dagegen eher wenig Apotheken.

Außerdem sollen die gewählten Vertreter für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung erhalten. Die Kammer sei in den vergangenen Jahren äußerst sparsam gewesen und habe 2010 und 2011 Überschüsse erwirtschaftet. „Es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden“, so Saar. Die regionalen Vertreter sollten eine Aufwands- oder Fahrtkostenentschädigung erhalten. Die Höhe müsse noch festgelegt werden.

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