Typ-1-Diabetes

G-BA: Kein Analoginsulin für Kinder

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Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes sollen künftig keine kurzwirksamen Insulinanaloga mehr zu Lasten der Krankenkassen erhalten, es sei denn die Präparate sind nicht teurer als Humaninsulin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Anlage 3 der Arzneimittelrichtlinie entsprechend ändern. Mehr als 12.500 Typ-1-Diabetiker unter 18 Jahren wären nach Angaben der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) von dem Erstattungsausschluss betroffen.

Laut Beschlussentwurf sollen die Insulinanaloga Aspart, Glulisin und Lispro generell nicht mehr verordnungsfähig sein, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verbunden sind. Ausnahmen gibt es für Patienten mit einer Allergie gegen Humaninsulin, die dem G-BA zufolge allerdings sehr selten vorkommt. Auch Typ-1-Diabetiker, bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dürfen die teureren Analoga weiterhin erhalten.

Bereits im Februar 2008 hatte der G-BA geplant, kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker aller Altersgruppen von der Erstattung auszuschließen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den Beschluss im Mai 2008 beanstandet und angeordnet, dass die Kassen die Präparate für Typ-1-Diabetiker bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres trotz höherer Kosten übernehmen müssen.

Zwei Monate später beauftragte der G-BA das IQWiG deshalb damit, den Nutzen von kurzwirksamen Insulinanaloga für die Behandlung des Typ-1-Diabetes speziell bei Kindern und Jugendlichen zu untersuchen. Das Institut hatte wegen mangelnder Datenlage - es fehlen den Wissenschaftlern zufolge insbesondere Langzeitstudien - keine Belege für einen Zusatznutzen gefunden. Der G-BA schlussfolgerte nun, dass sich das angestrebte Behandlungsziel auch mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger erreichen lasse.

Die betroffenen Verbände können noch bis 20. April Stellung zu dem Beschluss nehmen und Erkenntnisse vortragen, die das IQWiG in seiner Bewertung nicht berücksichtigt hat. Die DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) wollen sich mit einer Petition im Deutschen Bundestag für die weitere Kostenübernahme durch die Kassen einsetzen. Ob das BMG den generellen Erstattungsausschluss dieses Mal akzeptieren wird, bleibt abzuwarten.

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