Steueränderungsgesetz

Ersatzkassen: Weniger Mehrwertsteuer für Medikamente

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Berlin -

Die Mehrwertsteuer wird gesenkt – aber nicht bei Arzneimitteln, sondern in der Gastronomie. Im Bundestag gab es heute die erste Lesung zum Steueränderungsgesetz. Ulrike Elsner vom Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert, dass endlich auch in den Apotheken der reduzierte Satz zum Einsatz kommt.

„Seit Jahren fordern wir Ersatzkassen eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent. Was schon seit Langem für Schnittblumen, Zucker oder Taxifahrten gilt und künftig auch für Restaurantbesuche ermöglicht werden soll, muss erst recht für Arzneimittel gelten“, so Elsner. „Arzneimittel sind kein Luxusgut, sondern gehören zur medizinischen Behandlung.“

Vor allem aber: „Würde der Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent abgesenkt, könnten jährlich rund sechs bis sieben Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespart werden, das sind 0,3 Beitragssatzpunkte. Angesichts der kritischen Finanzsituation der GKV wäre dies das richtige Signal an die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber.“

Andere Länder machten es vor, so Elsner: Österreich erhebe 10 Prozent bei einem allgemeinen Satz von 20 Prozent, Spanien nur 4 Prozent bei einem allgemeinen Satz von 21 Prozent. In Schweden verdiene der Staat keinen Cent an verschreibungspflichtigen Medikamenten. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sich auch hierzulande für eine Senkung einzusetzen.”

Eine zentrale Maßnahme des Steueränderungsgesetzes ist die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent.

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