ABDA/KBV-Modell

Ersatzkassen machen notgedrungen mit

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Berlin -

Die Zeit drängt für das ABDA/KBV-Modell: Fünf Monate, nachdem das Konzept ins Versorgungsstrukturgesetz (VStG) geschrieben wurde, sind Apotheker und Ärzte von der Umsetzung in einer Modellregion immer noch weit entfernt. Während die Politik ungeldudig wird, sehen die Heilberufler zumindest im Kampf mit den Kassen Licht am Ende des Tunnels: Die Ersatzkassen wollen den Medikationskatalog, die Wirkstoffverordnung und das Medikationsmanagement in einer Region testen – aber nur weil sie müssen.

 

„Die Ersatzkassen werden sich dem neu formulierten gesetzlichen Auftrag in einer ausgewählten Modellregion stellen“, sagt eine Sprecherin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Das war es aber auch mit den positiven Worten für das Konzept. Alles in allem nichts Neues, findet der Kassenverband.

Die bessere Betreuung multimorbider Patienten sei bereits heute möglich: „So gehört das Erkennen von Anwendungsrisiken und die Beratung bis hin zur Abgabeverweigerung bei der Feststellung pharmazeutischer Bedenken zum Kern des Sicherstellungsauftrages der öffentlichen Apotheken“, heißt es beim vdek. Bei der Abstimmung zwischen den Heilberuflern sieht der Kassenverband noch Verbesserungspotential.

Wie schon zuvor andere Kassenverbände kritisiert auch der vdek die gesetzliche Pflicht zur Teilnahme. Weil sich daran aber nichts ändern lässt, wird das Konzept schlecht gerechnet: Durch Satzungsänderungen sowie Dokumentation und Evaluation entstünden Kosten, die erst einmal mit den versprochenen Einsparungen verrechnet werden müssten, bevor etwas an die Leistungserbringer ausgeschüttet werden könne. Über eine bundesweite Umsetzung des Konzeptes will der vdek jedenfalls erst nach dem Modellprojekt nachdenken.

Für die Umsetzung ist die Zusage des vdek ohnehin nur ein kleiner Schritt: Laut Gesetz müssen die Heilberufler alle Kassenarten überzeugen. Bislang hatte sich die AOK Plus in Sachsen und Thüringen interessiert gezeigt. Dem Vernehmen nach bestehen zwischen der AOK und den Heilberuflern allerdings weiterhin Unstimmigkeiten: Die Kasse will das Modellprojekt nicht auf Basis des VStG umsetzen, nach dem die Kassen notfalls zu einer Teilnahme gezwungen werden könnten. Auch die Honorierung und die Frage, ob gleichzeitig in Thüringen und Sachsen getestet wird, dürften noch für schwierige Diskussionen sorgen.

 

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