Für Drogerieketten und andere Einzelhändler, die im Internet freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, soll in Zukunft eine Meldepflicht gelten. Dem Entwurf zur AMG-Novelle zufolge müssen die Anbieter den Namen ihrer Firma, die Anschrift des Ortes, von dem aus die Medikamente versendet werden, sowie die Adresse jeder Website, auf der die Produkte angeboten werden, den zuständigen Behörden übermitteln. Eingestellt werden die Informationen dann im Versandapothekenregister.
Bislang müssen sich nur Versandapotheken registrieren. „Die Ausweitung betrifft daher lediglich die Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel im Wege des Versandhandels in den Verkehr bringen“, heißt es im Entwurf. Die Einzelhändler sollen die Daten binnen vier Monaten nach Inkrafttreten der AMG-Novelle übermitteln. Auf der Internetseite des Deutschen Institutes für Medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) sollen die Informationen samt EU-Versandhandelslogo im Versandapotheken-Register veröffentlicht werden.
Mit der Ausweitung auf Drogerien will die Koalition die Identifizierung der Händler und ihrer Internetseiten ermöglichen. Mit der Bereitstellung der Informationen auf der Internetseite des DIMDI solle für Verbraucher mehr Transparenz geschaffen werden, heißt es in der Begründung. Weil die Nutzer vom Versandapotheken-Register des DIMDI über einen Link direkt auf die Internetseite der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet würden, könnten somit künftig alle Bezugsquellen innerhalb der EU auf Seriosität überprüft werden.
Da es sich um eine einfache Meldung handele, ergäben sich für die Unternehmen keine Kosten durch die Neuregelung, heißt es im Entwurf. Für den Ausbau des Versandapotheken-Registers müsse das DIMDI mit Mehrkosten in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr rechnen.
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