Beratungspflicht

Chroniker-Richtlinie gilt ab Januar

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Chronisch erkrankte Menschen müssen sich künftig über relevante Vorsorgeuntersuchungen beraten lassen. Ansonsten droht ihnen von Januar an eine stärkere finanzielle Belastung. Nach der Chroniker-Richtlinie können nur solche Patienten von der halbierten Belastungsgrenze profitieren, die eigenverantwortlich Beratung in Anspruch nehmen. Mit dem GKV-WSG wurde die maximale Belastungsgrenze für Chroniker auf 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen halbiert.

Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten „Gesundheits-Check-Up“ stehen noch aus.

2008 werden auch die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze vom Bundesgesundheitsministerium angepasst. Die Bemessungsgrenze ist der Wert, bis zu dem beitragspflichtige Einnahmen maximal zu berücksichtigen sind. Sie steigt im kommenden Jahr auf 3.600 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze wurde für 2008 auf 2.485 Euro festgelegt. Die gesetzliche Krankenversicherung darf nur verlassen, wer monatlich mehr als diesen Betrag verdient.

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