Rx-Versandverbot

BVDVA holt Rechtsgutachten aus der Schublade

, Uhr
Berlin -

Deutschlands Versandapotheken laufen Sturm gegen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln zu verbieten. „Wir können das nicht nachvollziehen und werden es nicht akzeptieren“, sagt Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Der Verband will den Ländern nun ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2008 zukommen lassen, in dem das Rx-Versandverbot juristisch angezweifelt wird.

 

Die Länder hatten argumentiert, dass die Hälfte der im Internet bestellten Medikamente Fälschungen seien – der Versandhandel gefährde daher die Patientensicherheit. Aus Sicht des BVDVA ist ein Verbot aufgrund des Bestandsschutzes juristisch nicht realisierbar: „Man kann eine gesamte Branche nicht wegen einzelner Krimineller verbieten“, sagt Buse. „Man kann ja auch nicht alle Apotheken schließen, weil ein einzelner Apotheker wie zum Beispiel in Berlin illegal mit HIV-Rezepten gehandelt hat.“

Auch Pick-up-Stellen können aus Sicht des BVDVA mit einem Rx-Versandverbot nicht effektiv bekämpft werden: „Der Versand von nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Produkten wäre weiterhin möglich, auch über Pick-up-Stellen“, so Buse. Auch andere Abholkonzepte wie etwa „Vorteil24“ würden durch eine solche Regelung nicht tangiert.

Den Ursprung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sieht Buse in der Berliner Jägerstraße: „Ich gehe davon aus, dass kein Gesundheitsministerium von sich aus auf eine solche Idee kommt. Das ist nicht ohne die Beeinflussung der ABDA geschehen.“ Mit dem Antrag wollten sich die Apotheker vor dem Wettbewerb schützen.

Der BVDVA-Chef erinnert an einen ähnlichen Antrag aus Sachsen und Bayern, der 2008 zwar den Gesundheitsausschuss passierte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch keine Mehrheit fand. Schon damals habe man das Rechtsgutachten erstellen lassen, das immer noch gültig sei. Man wolle die Länder nun darüber informieren, dass die Argumentation der Länder vor jedem Gericht in sich zusammen fallen würde.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
„Basisdaten des Gesundheitswesens 2024"
vdek: Beitragssatz auf neuem Rekordwert

APOTHEKE ADHOC Debatte