FDP/Linke

Bundestag berät Versandhandel

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Der deutsche Bundestag wird morgen kurzfristig zwei Anträge zum Versandhandel mit Arzneimitteln beraten. Sowohl die Linksfraktion als auch die FDP fordern Maßnahmen, um die Qualität der Arzneimittelversorgung zu erhalten. Während Die Linke ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel fordert, will die FDP-Fraktion nur die „Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zur Zeit beispielsweise von Drogeriemärkten angeboten wird“, unterbinden.

Im Entwurf ihres Antrags äußern die Linken „massive Bedenken gegen die Freigabe nicht nur für rezeptfreie, sondern auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel.“ Der Apotheke vor Ort komme eine wichtige Kontrollfunktion zu: Vor allem für Menschen, die eine Vielzahl von Arzneimitteln einnehmen, sei der Apotheker das letzte Korrektiv, um gefährliche Neben- und Wechselwirkungen verschiedener Arzneimittel für den Patienten zu verhindern. „Das persönliche, vertrauensvolle Beratungsgespräch in der Apotheke kann nicht durch telefonische, weitgehend anonyme Nachfragemöglichkeiten bei der Abwicklung des Versandhandels ersetzt werden“, heißt es.

Auch die alarmierend hohe Zahl medikamentenabhängiger Menschen verlange „nicht nach einer Erleichterung des Zugangs zu Medikamenten über den Versandhandel, sondern nach Ausbau einer unabhängigen und umfassenden Beratung in den Apotheken.“ Die Rolle der Apotheker als Heilberufler sei daher zu stärken. Nach dem dm-Urteil könne nur die Gesetzgebung unerwünschte Entwicklungen verhindern.

Aufgrund des Antrags der Linken hat auch die FDP einen eigenen Vorschlag auf die Tagesordnung setzen lassen: Am Dienstag segnete die Fraktion einen Antrag ab, nach dem nur der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel „unmittelbar an den Endverbraucher“ zulässig ist. Laut FDP ist eine sachgemäße Behandlung und Lagerung in Abholstellen an Kiosken oder Tankstellen nicht gewährleistet.

Ein weiteres Problem sieht die FDP in den Gutscheinen für den Abholbetrieb, durch die „das Bewußtsein dafür, dass es sich bei Arzneimitteln um ein ganz spezielles Gut handelt, das mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei dem eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss“, bei den Verbrauchern schwindet.

Man habe den Vorschlag auf der Grundlage des dm-Urteils geprüft und gehe davon aus, dass er juristisch fest sei, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Tatsächlich führt der Antrag aus, dass die Einschränkung der Berufsfreiheit der Apotheker und Abholstellenbetreiber dadurch verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei, dass die Erwägungen der Arzneimittelsicherheit den Gemeinwohlzweck erfüllen.

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