Boykottverfahren gehen vor Gericht | APOTHEKE ADHOC
Bundeskartellamt

Boykottverfahren gehen vor Gericht

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Die Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes gegen die ABDA, drei Landesapothekerverbände (LAV) sowie Einzelpersonen werden vor Gericht verhandelt. Wie eine Sprecherin des Kartellamtes gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte, haben alle Beschuldigten gegen die Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt.

Die Verfahren werden somit automatisch an das für das Kartellamt zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verwiesen. Der Termin steht noch nicht fest. Die Bonner Behörde setzt sich selbst mit den Einsprüchen gegen ihre Bußgeldbescheide nicht mehr auseinander.

Anfang Juli hatte das Bundeskartellamt wegen vermeintlicher Boykottaufrufe gegen den Großhändler Gehe im Zusammenhang mit der DocMorris-Übernahme durch Celesio Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,22 Millionen Euro verhängt. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände soll 600.000 Euro zahlen, der LAV Baden-Württemberg 250.000 Euro, der Apothekerverein Berlin 200.000 Euro und der LAV Thüringen 100.000 Euro. Zusätzlich hat das Kartellamt gegen fünf Einzelpersonen Bußgelder in Höhe von insgesamt 70.000 Euro verhängt.

Die Geschäftsstellen der insgesamt fünf betroffenen Verbände waren bereits im Sommer 2007 durchsucht worden. Gegen die Apothekerverbände Nordrhein und Mecklenburg-Vorpommern waren die Verfahren nicht eröffnet worden.

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