BMG macht Rückzieher bei Bußgeldern | APOTHEKE ADHOC
Heimversorgung

BMG macht Rückzieher bei Bußgeldern

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Berlin -

Apotheken, die Pflegeheime ohne genehmigten Heimversorgungsauftrag beliefern, drohen nun doch keine Bußgelder. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine entsprechende Passage im Regierungsentwurf zur AMG-Novelle gestrichen. Ursprünglich hatte das BMG Bußgelder von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. Doch das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte Bedenken gegen die geplante Neuregelung. Trotzdem können Apotheken auch künftig für die vertragslose Versorgung von Heimen bestraft werden.

 

Laut Apothekengesetz (ApoG) stellt bislang nur die Versorgung von Kliniken ohne Vertrag eine Ordnungswidrigkeit dar. Mit der AMG-Novelle sollte auch die Versorgung von Heimen ohne Vertrag aufgenommen werden und somit mit Bußgeldern versehen werden können.

„Im Rahmen der Ressortabstimmung ist die im Referentenentwurf vorgesehene Ordnungswidrigkeit für die Belieferung von Pflegeheimen ohne Heimliefervertrag gestrichen worden“, heißt es jetzt aus dem BMG. Zuwiderhandlungen könnten nur zivilrechtlich bestraft werden. Apotheker, die Kliniken illegal mit Arzneimitteln beliefern, verstoßen wiederum gegen öffentliches Gesetz.

Geldstrafen für die illegale Belieferung von Pflegeheimen seien aber ohnehin schon möglich: „Nach derzeitiger Rechtslage können solche Zuwiderhandlungen durch zivilrechtliche Zwangsmittel, wie etwa einem Ordnungsgeld, geahndet werden“, so ein BMG-Sprecher.

 

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