Apothekenbetriebsordnung

BMG: Korrektur der Korrektur

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Auch Beamte machen Fehler. Eigentlich sollte die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) morgen in Kraft treten. Doch im aktuellen Bundesgesetzblatt fehlt die Novelle – der Termin ist damit hinfällig. Der Grund ist einigermaßen banal: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Fehler bei der Fehlerkorrektur gemacht. Deshalb konnte der Bundesrat die Verordnung erst vor einer Woche freigeben.

Anfang Mai hatte Staatssekretär Thomas Ilka eine Liste mit Korrekturen an den Bundesrat geschickt. Einige Punkte in der Vorlage aus dem Februar waren fehlerhaft gewesen und offenbar erst im Nachgang zur Verabschiedung im Bundesrat aufgefallen. Um nicht noch eine Schleife zu drehen, wurde der Bundesrat um Zustimmung zu den Korrekturen gebeten, die nur Formalien betrafen.

Doch Mitte Mai musste sich das BMG erneut an den Bundesrat wenden: Auch bei der Korrektur der Fehler hatten sich Fehler eingeschlichen. Nach Prüfung der abermals korrigierten Unterlagen erteilte die Länderkammer am vergangenen Donnerstag die Freigabe – zu spät, um noch einmal redaktionell kontrolliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht zu werden.

Mittlerweile liegt die Verordnung beim Bundesanzeiger Verlag vor und könnte mit einer der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Justiz muss dies aber vorab freigeben. Ob die Verordnung einen Tag nach Veröffentlichung oder erst zum 1. Juli oder einem anderen Stichtag in Kraft tritt, geht dann aus dem Verordnungstext hervor.

Der Bundesrat hatte die ApBetrO am 30. März mit 20 Änderungen beschlossen, das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 9. Mai durchgewinkt. Danach hatte die ApBetrO eigentlich zum 1. Juni in Kraft treten sollen.

 

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