Zwangsrabatt

BMG: Herstellerrabatt bleibt erhalten

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keinen Anlass, den Zwangsrabatt und das Preismoratorium für Pharmaunternehmen zu ändern. Nach interner Prüfung ist das BMG zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Sparinstrumente weiterhin gerechtfertigt sind. Unter anderem aufgrund der guten finanziellen Lage der Krankenkassen hatten die Pharmaverbände gefordert, beide Maßnahmen zurückzunehmen.

 

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz hatte die Regierung im Sommer 2010 den Zwangsrabatt für Hersteller von 6 auf 16 Prozent erhöht und ein Preismoratorium eingeführt. „Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung“ seien beide Maßnahmen weiterhin gerechtfertigt, teilt das BMG mit. Dies habe die Auswertung der Stellungnahmen von Krankenkassen, Leistungserbringern und Pharmaverbänden und die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage ergeben.

Die Hersteller hatten mit Verweis auf die Überschüsse bei den Krankenkassen vom BMG gefordert, beide Maßnahmen rückgängig zu machen. Die Pharmaunternehmen drohten sogar mit Arbeitsplatzverlusten. Die Koalitionsfraktionen hatten sich zuletzt jedoch für eine Beibehaltung beider Sparinstrumente stark gemacht. Herstellerrabatt und Preismoratorium sind bis Ende 2013 befristet. Das BMG muss die Notwendigkeit der Sparinstrumente jährlich überprüfen.

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