Arzneimittelrücknahme

BMG: Hersteller kann frei entscheiden

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht die Rücknahme des Krebsmedikaments MabCampath (Alemtuzumab) nicht als Rechtsverstoß. „Mit den Mitteln des Arzneimittelrechts“ ließe sich nichts ändern, wenn Pharmaunternehmen Produkte vom Markt nähmen, schreibt Staatssekretärin Uirike Flach (FDP) auf eine Anfrage der SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Carola Reiman (SPD). Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags hatte Anfang September in einer kleinen Anfrage eine entsprechende Stellungnahme gefordert.

 

Der im Arzneimittelgesetz (AMG) verankerte Bereitstellungsauftrag gelte nur für zugelassene Medikamente. Die Zulassung für MabCampath sei auf Wunsch von Sanofi allerdings widerrufen worden. Die Versorgung der Krebspatienten sieht Flach gesichert, da das Präparat aus anderen Staaten importiert werden kann.

Im August hatte Sanofi das Krebsmittel aus strategischen Gründen vom Markt genommen. Dies sorgte bei den Fachkreisen für viel Wirbel. So sah die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) das Vorgehen als „absolut inakzeptabel“ und forderte die Politik auf, die Versorgung für die Krebspatienten sicherzustellen.

Die politische Diskussion wird allerdings noch nicht beendet sein. Denn auch die Linke hat in einer kleinen Anfrage die Marktrücknahme des Krebsmittels aufgegriffen. Neben der Frage, welche Arzneimittelbehörde künftig eine solches Vorgehen künftig verhindern kann, geht es auch um Fragen zur Verantwortung und ordnungspolitischen Sicht der Bundesregierung.

 

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