Apothekenbetriebsordnung

Blisterzentren: QMS fürs Stellen

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Die Blisterzentren fordern strengere Vorgaben für das händische Verblistern und das Stellen von Arzneimitteln in Apotheken: Für diese Dienstleistungen müssten diesselben Qualitätsanforderungen gelten wie für maschinelle Zweitverblisterung, fordert der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) und schließt sich damit dem Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) an. Der Entwurf für die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) solle entsprechend überarbeitet werden.

Allerdings soll das Qualitätsmanagementsystem laut BPAV nicht für alle Apotheken, die stellen oder manuell verblistern, verpflichtend werden: „Die Menge ist entscheidend: Apotheken, die professionell Heime oder ambulante Pflegedienste versorgen, müssen dieselben Standards wie bei der maschinellen Verblisterung einhalten“, sagt BPAV-Chef Hans-Werner Holdermann. Wer lediglich einzelne Patienten versorge, solle von den Anforderungen ausgenommen werden.

 

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