Mit ihrem gemeinsamen Positionspapier zur Verblisterung haben Apotheker- und Ärztekammer in Brandenburg für Entrüstung bei den Blisterzentren gesorgt. Nach dem argumentativen Schlagabtausch geht der Streit jetzt in die nächste Runde: Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) hat die Kammer wegen vermeintlich unwahrer Behauptungen abgemahnt und droht bei einem Streitwert von 250.000 Euro mit einer Vertragstrafe von 25.000 Euro. Die Kammer will die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben.
Konkret geht es um drei Äußerungen, gegen die Verbandschef Hans-Werner Holdermann auch schon öffentlich vorgegangen war: So sollen die Apotheker in Zukunft nicht mehr behaupten, dass das Arzneimittelsortiment durch die Verblisterung auf maximal 200 bis 400 Fertigarzneimittel beschränkt werde. Auch die Behauptungen, dass sich durch das Verblistern die Bereitstellung der Arzneimittel verzögere und dass kurzfristige Korrekturen aufwendig und risikoreich seien, sind nach Ansicht des BPAV falsch. Die Kammer hatte zudem geschrieben, dass zusätzliche Prozesse immer auch eine Vergrößerung des Risikos bedeuteten – auch diese Behauptung steht auf der Blacklist der Blisterzentren.
Die Kammer weist die Vorwürfe zurück und will die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Erforderlichenfalls werde man in einer gerichtlichen Auseinandersetzung dem Vorwurf einer wahrheitswidrigen Behauptung begegnen, teilte die Kammer mit. „Berichte und Unterlagen über Praxiserfahrungen, welche die Klärung der diesbezüglichen Wahrheit befördern“, nimmt man in Potsdam gerne entgegen.
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