Hilfsmittelversorgung

Barmer kündigt Apothekern

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Apotheker dürfen von August an bundesweit keine Rezepte der Barmer Ersatzkasse für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehr bedienen. „Die Barmer hat die Übergangsregelung mit dem DAV am 7. Mai widerrufen“, sagte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC. Damit sind künftig auch alle Apotheker in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland von der ambulanten Versorgung der Barmer-Versicherten mit Hilfsmitteln ausgeschlossen. In Pflegeheimen dürfen Apotheker die Versorgung weiterhin übernehmen.

Im Herbst 2007 hatte die Kasse die ambulante Versorgung mit Inkontinenzprodukten ausgeschrieben. Die ersten Verträge traten Anfang Februar in Kraft. Doch in neun der 20 Losgebiete hatten unterlegene Bewerber gegen die Ausschreibung geklagt und diese vorübergehend blockiert. Unter Apothekern und Versicherten war es zu Unsicherheiten gekommen: Die Losgebiete entsprechen weder den Grenzen der Bundesländer, noch denen der Landesapothekerverbände. Um die Versorgung sicher zu stellen, hat der DAV deshalb mit der Barmer eine Übergangslösung erarbeitet. Versicherte durften ihre Rezepte demnach weiterhin in der Apotheke einlösen.

Damit ist ab August Schluss: Dann übernimmt je Losgebiet ein Anbieter exklusiv die ambulante Hilfsmittelversorgung der Barmer. Keiner der zehn Vertragspartner habe mehr als vier Regionallose gewonnen, sagte der Kassensprecher. Die Laufzeit betrage zwei Jahre, mit Option auf Verlängerung.

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