BGH-Urteil

Bahr ändert Meinung zu Ärzte-Korruption

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Kehrtwende im Bundesgesundheitsministerium (BMG): Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Korruption bei Ärzten hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Prüfung möglicher Sanktionen zugesagt. Noch zu Anfang der Woche hatte ein BMG-Sprecher gesagt, dass das BMG gegen einen neuen Straftatbestand sei.

Der BGH hatte geurteilt, dass sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie Geschenke von Pharma-Unternehmen annehmen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers darüber zu befinden, ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei und strafrechtlich effektiv geahndet werden solle, so die Richter.

In einer Bundestagsdebatte sagte Bahr: „Wir haben mehrere Regelungen, die bereits heute Korruption verbieten.“ Das Urteil müsse gründlich ausgewertet werden. „Dazu gehört auch, ob bestimmte Verbote strafbewehrt sein sollen.“

Noch am Montag hatte sein Ministerium diese Forderung zurückgewiesen: Weil den Ärzten die Annahme von Geschenken ohnehin schon per Berufsrecht verboten sei, bestehe derzeit kein Handlungsbedarf. Krankenkassen und Ärzte müssten selber tätig werden, um korrupte Mediziner ausfindig zu machen.

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