Trotz des Ampel-Aus und der bevorstehenden Neuwahlen im Februar will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Reformvorhaben nicht einfach aufgeben. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute ankündigte, sollen morgen zwei Gesetzentwürfe im Kabinett der rot-grünen Minderheitsregierung eingebracht werden. Zudem prüft Lauterbach Medienberichten zufolge, ob ein weiteres liegengebliebenes Gesetz aus seiner Feder doch noch umgesetzt werden kann – auch ohne Zustimmung des Parlaments. Auf Drängen der Union wird sich der Gesundheitsausschuss morgen mit diesem Vorhaben befassen.
Vergangenen Montag wurde bekannt, dass das BMG prüft, ob Lauterbach die heftig kritisierte Aufspaltung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugunsten eines „Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit“ (BIÖG) – dem neuen Namen des ursprünglich als BIPAM geplanten Instituts – per Erlass auf dem Verwaltungsweg umsetzen kann. Die Kritik an diesem Vorhaben ließ nicht lange auf sich warten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, bezeichnete das Vorgehen als „Kurzschlusshandlung“. Die Aufspaltung des RKI stelle einen direkten Angriff auf die Integrität des Instituts dar. Dass der Minister hier offenbar einen Alleingang anstrebe, sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern würde auch für Verunsicherung bei den Mitarbeitenden sorgen, so der Unionspolitiker. Um zu klären, ob die Medienberichte tatsächlich zutreffen, reichte Sorge noch am selben Tag eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung ein. Heute kam die Antwort.
Das neue Institut sei notwendig, heißt es in der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD). Laut aktuellen OECD-Daten sei die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland erstmals unter den Mittelwert der EU gesunken. Dies weise auf akuten Handlungsbedarf hin. „Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wird ein zentraler Baustein dafür sein und eine erhebliche Bedeutung für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben. Deshalb prüft das Bundesministerium für Gesundheit, welche zentralen Inhalte der Reform noch in dieser Legislaturperiode untergesetzlich umgesetzt werden können“, erklärte Dittmar.
Das umstrittene Vorhaben wird in der morgigen Sitzung des Gesundheitsausschusses weiter diskutiert. Die Tagesordnung wurde um den Punkt „Bericht der Bundesregierung zu einer in einem Pressebericht erwähnten Prüfung des BMG, das Robert Koch-Institut per Erlass auf dem Verwaltungsweg aufzuspalten“ ergänzt.