Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO tritt im Mai in Kraft

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Berlin -

Nach mehreren Verzögerungen geht es nun Schlag auf Schlag: Schon am 1. Mai soll die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft treten. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Der Bundesrat wird am 30. März abschließend über die Novelle beraten.

 

Das BMG hat die Verordnung der Länderkammer bereits zugeleitet. Die Drucksache wurde inzwischen auch den Bundesländern zugestellt. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundesrat einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von sechs Wochen. Bis zur Abstimmung im Plenum tagt der Ausschuss noch zwei Mal: am 15. Februar und am 14. März. Weil der Bundesrat im April überhaupt nicht zusammen kommt, kommt nur noch der 30. März als Abstimmungstermin in Frage. Eine Tagesordnung gibt es aber noch nicht.

Dass die ApBetrO im Bundesrat eine Mehrheit bekommt, gilt als wahrscheinlich. Schleswig-Holstein hatte nach der Zustimmung im Kabinett als erstes Land signalisiert, im Bundesrat für die Novelle zu stimmen. Auch Brandenburg begrüßt die vom BMG eingearbeiteten Änderungen, stellte aber klar, dass es in einigen Punkten noch Gesprächsbedarf gebe. Die ApBetrO tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – in der Regel ist dies zwei bis vier Wochen nach dem Votum des Bundesrats.

 

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