OTC-Rabatt unter Korruptionsverdacht Alexander Müller, 16.10.2015 10:42 Uhr
-
Rabatt gleich Bestechung? Die Hersteller sind wegen des Anti-Korruptionsgesetzes vorsichtig mit ihren OTC-Konditionen. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Nach dem Anti-Korruptionsgesetz drohen Ärzten und Apothekern bis zu drei Jahren Haft, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren Haft geahndet. Foto: Elke Hinkelbein
-
Ein Apotheker macht sich künftig etwa strafbar, wenn er gegen seine heilberufliche Unabhängigkeit verstößt. Der Gesetzesentwurf verweist auf die Berufsordnung, wonach eine Beratung herstellerunabhängig erfolgen muss. Foto: Markus Witte
-
Die Annahme von Skonti oder Rabatten fällt damit nicht unter den neuen Strafparagraphen – solange der Apotheker dafür keine Gegenleistung verspricht, die seine Unabhängigkeit einschränken. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Nicht kriminalisieren: Die Ärzte fordern, dass gewollte Kooperationen aus dem geplanten Anti-Korruptionsgesetz ausgeklammert werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Bundesrat forderte dagegen eine Verschärfung: Wenn korrupte Apotheker oder Ärzte auch noch einen Patienten schädigen, sollen sie besonders hart bestraft werden. Foto: Elke Hinkelbein
-
Die Bundesregierung sieht eine Strafbarkeit vor, wenn dabei die heilberufliche Unabhängingigkeit auf der Strecke bleibt. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Apotheker müssen nicht ins Gefängnis, auch wenn sie von Herstellern oder Großhändlern hohe Rabatte annehmen. Foto: Elke Hinkelbein
-
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Ende Januar seinen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Foto: Elke Hinkelbein
-
Im ersten Referentenentwurf hatte sich das Bundesjustizministerium (BMJV) noch konkreter auf das Arzneimittelpreisrecht bezogen. Foto: Elke Hinkelbein
-
„Für Apotheker kann sich die Unlauterkeit daraus ergeben, dass die gesetzlichen Preisvorschriften der Arzneimittelpreisverordnung beim Bezug von Arzneimitteln umgangen werden“, hieß es. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Das Anti-Korruptionsgesetz stößt bei vielen Akteuren der Gesundheitsbranche auf Kritik, auch die ABDA sieht noch Verbesserungsbedarf. Foto: Elke Hinkelbein
-
Die Ärzte drängen darauf, dass gewollte Kooperationen aus dem geplanten Anti-Korruptionsgesetz ausgeklammert werden. Foto: Elke Hinkelbein
-
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert daher eine entsprechende Klarstellung im Gesetzentwurf. Foto:Elke Hinkelbein
-
Im Zweifel melden: Laut Rechtsanwalt Bernd Guntermann von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte sind die Krankenkassen bei Verdacht verpflichtet, Strafantrag gegen vermeintlich korrupte Apotheker oder Ärzte zu stellen. Foto: Wilhelm Rechtsanwälte
-
Auslöser für das geplante Anti-Korruptionsgesetz ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sommer 2012, wonach sich korrupte Ärzte nach damals geltendem Recht nicht strafbar machten. Foto: Elke Hinkelbein
-
Zuletzt hatten Experten vor allem eine Kopplung des Antikorruptionsgesetzes an das Berufsrecht kritisiert. „Jede Berufsrechtsverletzung kann strafrechtlich relevant sein“, sagte Strafrechtsprofessor Dr. Hauke Brettel. Foto: Uni Marburg
-
Beim Versuch, die Strafbarkeitslücke zu schließen, wurde der Täterkreis nicht – wie ursprünglich geplant – auf die Ärzte beschränkt, so Brettel. Foto: Elke Hinkelbein
-
Wegen der engen Verbindung zum Berufsrecht könnte es Brettel zufolge zu der skurrilen Situation kommen, dass die Apothekerkammern selbst über die Grenzen der Strafbarkeit entscheiden könnten. Foto: Elke Hinkelbein
-
Die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten könnten dazu führen, dass sich Apotheker aus Angst vor Strafverfolgung etwa auf schlechte Einkaufskonditionen einlassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Das behindere den Wettbewerb, der eigentlich durch strafrechtlichen Schutz gefördert werden soll, so Brettel. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - In vielen Apotheken stehen zurzeit die Jahresgespräche an. Doch die Hersteller treibt eine Sorge um: das Anti-Korruptionsgesetz. OTC-Rabatte könnten – so die Befürchtung – strafrechtlich problematisch werden, wenn man die Grenze der Einflussnahme ganz scharf zieht. Die Branche ist verunsichert.
Einige Hersteller befürchten, dass Einkaufsrabatte als versuchte Einflussnahme gewertet werden können – und Bestechung wird vom Gesetz wie Bestechlichkeit behandelt. Die Industrie ist vorsichtig, vor allem gegenüber umsatzgestaffelten Rabatten gibt es Vorbehalte. Zur Sicherheit planen einige Unternehmen Vereinbarungen mit kurzen Kündigungsfristen. Damit hätten beide Seiten die Möglichkeit des schnellen Ausstiegs, sollte sich der Vertrag nach Inkrafttreten des Anti-Korruptionsgesetzes als problematisch herausstellen.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, dass es bei branchenüblichen und allgemein gewährten Rabatten und Skonti bereits an der Unrechtsvereinbarung fehlen kann, „da diese nicht als Gegenleistung für eine konkrete Bezugsentscheidung gewährt, sondern allgemein gegenüber jedermann angeboten werden.“ Wenn es an einer Unrechtsvereinbarung fehlen kann, heißt das im Umkehrschluss, dass es auch eine geben kann.
Neuere Artikel zum Thema
-
Interview Dr. Oliver Pragal Betriebsprüfer als Korruptionsjäger »
-
Anti-Korruptionsgesetz Befreite Rabatte und gute Korruption »
-
Anwendungsbeobachtungen Brysch: Arzt-Studien ins Anti-Korruptionsgesetz »
-
Pharmasponsoring 5,8 Millionen Euro für Patientenorganisationen »
-
Anti-Korruptionsgesetz Mand: „Die Apotheker sind komplett draußen“ »
-
Anti-Korruptionsgesetz Einkaufsrabatte nie korrupt? »
-
Berufsrecht Koalition entschärft Anti-Korruptionsgesetz »
-
Anti-Korruptionsgesetz „Staatsanwälte scharren mit den Füßen“ »
-
Anti-Korruptionsgesetz Mand: Rabattgrenze im Direktgeschäft »
- Lieferengpässe Candesartan: Vom Regen in die Traufe »
- Lieferengpass Gardasil: Außendienst empfiehlt Versandapotheken »
- Großhandel Störung bei Noweda: Bundesweite Lieferprobleme »
Mehr aus Ressort
- Reha-Klinikkette warnt vor Plänen Kritik an Spahn: „Es wird zu Todesfällen kommen“ »
- aposcope Die SPD ist den Apothekern egal »
- AKNS-Digitalkonferenz Thea Dorn warnt vor Datenwut der Kassen »
APOTHEKE ADHOC Debatte